Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in der evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland

Esoterik hat in der Kirche nichts zu suchen

 

Die Weisheit der Schamanen, das Aneignen von Hexenwissen, der Glaube an Ufos, Kontakte mit außermenschlichen Wesenheiten, Sternenglaube, Spiritismus und okkulte Praktiken, Heilsteine und Pendeln  – was hat das mit Kirche zu tun? Nichts! Sie gehören aber in den Bereich der Esoterik, einer quasireligiösen Bewegung, einer individuell, nach eigenen Bedürfnissen und Sehnsüchten zusammengestellten Frömmigkeit, einer Frömmigkeit, die letztlich ohne Gott auskommt, den dreieinen Gott nicht kennt, allenfalls von dem Göttlichen spricht. Die gegenwärtige Esoterikwelle erfreut sich breiten Zuspruchs und ist ausgesprochen vielschichtig. Sie ist gekennzeichnet von der Suche nach Sinn, Lebenshilfe und außergewöhnlichen, übersinnlichen Erfahrungen und Erlebnissen mit dem Ziel eines kosmischen Bewusstseins. Sie lockt mit Heilungsversprechen und bekennt die Selbsterlösung: Alle Kräfte der Heilung und Erlösung liegen im Menschen selbst. Dabei geht es um das Eins-sein mit der Natur. Was hat das mit Kirche zu tun? Nichts! Kirche ist nach dem Augsburger Bekenntnis, Artikel 7 „die Versammlung der Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden.“ Für die Kirche ist das Bekenntnis zum dreieinen Gott, zu Jesus Christus, den Gekreuzigten und Auferstandenen als Herrn und Erlöser konstitutiv. Die Kirche lebt vom Worte Gottes und den heiligen Sakramenten, Taufe und Abendmahl. Eine Frömmigkeit gegen oder ohne den uns in der Heiligen Schrift bezeugten und geoffenbarten dreieinen Gott, eine Frömmigkeit ohne Christus als Mitte des Glaubens und Lebens hat in der Kirche keinen Platz. Uns geht es daher nicht um magische Wirklichkeit einzelner Techniken, um intuitive Erkenntnis, sondern um die seligmachende Erkenntnis Jesu Christi. Unser Glaube ist ein Geheimnis, wie Gott ein Geheimnis bleibt. Als Christen leben wir aus dem Mysterion Gottes, machen mit ihm unglaubliche Erfahrungen, haben Teil an diesem Mysterion (Geheimnis) in den Sakramenten, wo ER uns und wir IHM begegnen, unsichtbar, unfassbar, mit dem Verstand nicht zu ergründen. Selbstverständlich übersinnlich.

Blasphemie taugt nicht als Mittel des Protestes

 

Bei der Berichterstattung des Prozesses gegen die drei Frauen der Pussy-Riot Punkband wird der Aspekt der Blasphemie kaum beachtet, vielmehr fokussiert man sich auf die Menschenrechte, das Recht zur Opposition und die Meinungsfreiheit. Dabei wird der blasphemische Hintergrund bemerkenswerterweise wenig berücksichtigt, meist übergangen. Auch in Deutschland bliebe ein vergleichbares Vorgehen nicht straffrei. Bei der berechtigten Kritik an der Höhe des Strafmaßes sollte man nicht übersehen, dass die drei Angeklagten mit ihrem Protest bewusst in dem für russisch-orthodoxe Christen besonders ehrwürdigen und heiligen Raum, der Christ-Erlöser-Kathedrale auftraten, um besonders starke mediale Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Dabei war ihr sog. Punkgebet im Altarraum eine Litanei von Blasphemie. (Warum wurde sie kaum vermittelt?) Sie haben damit ganz bewusst die religiösen Gefühle der russischen Kirche und ihrer Gläubigen verletzt. Jeder Christ müsste sich von dieser Blasphemie distanzieren. Die berechtigte Kritik an Politikern und Kirchenleuten ist das eine, die Zurückweisung der Blasphemie das andere. Der wünschenswerte Einsatz für Menschenrechte wird konterkariert, wenn er zu Lasten der religiösen Gefühle und Frömmigkeit geht. Daher sollte generell gelten: Blasphemie taugt nicht als Mittel des Protestes. Dabei ist zu fragen: Wo war hier bei aller verständlichen Urteilsschelte die ökumenische Solidarität mit der russisch-orthodoxen Kirche?

Ulrich Rüß

Der Hamburgische Staatsvertrag mit Muslimen und Alewiten und der Verlust des evangelischen Religionsunterrichts

 

Die zwischen der Stadt Hamburg und den muslimischen Verbänden sowie der Alevitischen Gemeinde ausgehandelten Verträge sind kritikwürdig. Islamische Feiertage werden mit christlichen Feiertagen gleichgestellt, der Bau von Moscheen grundsätzlich genehmigt. Muslimische Verbände und die Alevitische Gemeinde bekommen staatliche Anerkennung. Diese Verträge wurden an der Bürgerschaft vorbei ausgehandelt.

Es ist wünschenswert, wenn sich Muslime und Aleviten als gleichberechtigte Bürger in Hamburg mit gleichen Rechten und Pflichten in Bindung an die Verfassung verstehen können. Schließlich hat der Staat ein Interesse, einen verfassungskonformen, liberalen Islam zu fördern, um so eine Abgrenzung zum weltweiten   Islamismus und poltisierenden Islam deutlich zu machen.

Gemäß dem Vertrag soll aber der ev. Religionsunterricht in Zukunft gemeinsam mit muslimischen und alevitischen staatlich examinierten Lehrern durchgeführt werden. Überzeugte Christen sollten dagegen protestieren und für den Erhalt bzw. die Verbesserung des ev. Religionsunterrichtes eintreten.  Gegenwärtig wird der ev. Religionsunterricht in Hamburg faktisch weitgehend nicht erteilt, obwohl er nach dem Gesetz verpflichtend und ordentliches Lehrfach ist. Die christlichen Glaubensgrundlagen wurden bisher leider nur unzureichend vermittelt. Dabei ist ihre Kenntnis  gerade in Zeiten des interreligiösen Dialogs von zunehmender Bedeutung, zumal Hamburg durch die christliche Tradition und Kultur geprägt ist.

Völlig unverständlich ist die Stellungnahme der Nordkirche, die diese Verträge begrüßt. Sie lässt ein selbstbewusstes Auftreten gegenüber dem Hamburger Senat vermissen. Die  notwendige Förderung des interreligiösen Dialogs und das gute Einvernehmen mit Muslimen kann nicht zur Relativierung des christlichen Glaubens und der Preisgabe des christlichen Religionsunterrichtes führen. Im Gegenteil: ein möglicher islamischer Religionsunterricht bedarf eines vertieften, in die Glaubensgrundlagen einführenden christlichen Religionsunterrichtes. Hier sollte die Nordkirche genauso handeln wie die katholische Kirche, die an ihrem Religionsunterricht festhält.

In Zukunft wird es Hamburg aber keinen ev. Religionsunterricht mehr geben, sondern einen interreligiösen Religionsunterricht. Dieser muss dann zwar in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, nicht aber in Übereinstimmung mit dem christlichen Glauben und schon gar nicht in Übereinstimmung mit Bibel und Bekenntnis erteilt werden. Im Verständnis einer sogenannten Abrahamitischen Ökumene (Judentum, Christentum, Islam) hat der Jesus Christus der Bibel keinen Platz. Die Wahrheit des Glaubens in Christus muss der Relativierung der Religionen weichen. Die christliche Identität wird preisgegeben und das zugunsten einer verstärkten Islamisierung unserer Gesellschaft. Die Muslime können jubeln. Sie werden selbstverständlich weiter ihre Koranschulen fördern, wo es dann getrost auch etwas islamistischer sein darf, unbeschadet des Staatsvertrages.

Wie will man bewusst evangelischen Eltern begreiflich machen, dass ihre Kinder im Fach Religion von muslimischen Lehrern, ggf. einer Kopftuch tragenden Muslima unterrichtet werden sollen? Hier sind die Eltern in ihrer Verantwortung gefordert, sich bei Kirche und Staat gegen die Entstellung und Aushöhlung des ev. Religionsunterrichtes zu stellen, zu protestieren und nötigenfalls das Kind aus dieser Art des Religionsunterrichtes abzumelden.

Der Islam ist von seinem Selbstverständnis nicht als eine Religion in westlichem Sinne zu verstehen, sondern als politischer Machtfaktor Allhas über die ganze Welt.  Dieser in den muslimischen Staaten gelebte und propagierte religions-politische Machtanspruch findet seine Legitimation im Koran. Nach wie vor wird die Scharia (im Gegensatz zum Grundgesetz) angestrebt und der Koran verbindlicher angesehen als das Grundgesetz.

Im Rahmen des umstrittenen Staatsvertrages ist von besonderer Wichtigkeit, dass Muslime und Christen in diesem Zusammenhang hinweisen auf jene vom Islam geprägten Länder, wo Christen die Menschenrechte vorenthalten werden, sie benachteiligt, gefoltert und verfolgt werden, wo Menschen, die sich zum christlichen Glauben bekehren, umgebracht werden, wo die Bezeugung des christlichen Glaubens verboten und mit drakonischsten Strafen sanktioniert wird. Wenn hier islamische Feiertage anerkannt und Moscheen gebaut werden dürfen, ist der Verweis auf jene vom Islam geprägten Länder geboten, wo weder christliche Theologen ausgebildet noch christliche Gotteshäuser errichtet werden dürfen. Dies sind wir den verfolgten Christen schuldig.

Ulrich Rüß

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